Hiermit können Sie uns Ihr Anliegen mitteilen und gleichzeitig unser Telefon entlasten.
Eine schnelle Antwort per SMS (zB. Terminmitteilung) ist uns nur bei Angabe Ihrer Handynummer möglich.
Bitte nutzen Sie den ChatBot in Zukunft als von uns bervorzugten Kontaktweg!
Sie halten damit unsere Telefonleitungen frei, die andere vielleicht nötiger brauchen.
Die offene Impfsprechstunde ist Dienstags & Donnerstags von 9-12 Uhr ohne Termin.
Wir impfen der Reihe nach.
Grippe-Impfstoff für alle Altersklassen ist derzeit ausreichend verfügbar.
Außerdem kann die Grippeimpfung auch jederzeit parallel zu Ihrem regulären Termin erfolgen. Einfach bei der Anmeldung ansprechen!
Weitere Informationen:
Eine Impfung beider Impfstoffe jeden Herbst wird von der STIKO empfohlen für:
-
alle Personen ab 60 Jahre
-
für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
-
für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten,
chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple
Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
-
für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
-
Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
- Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches
Personal),
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren
können.
Diese Seite kann sich ständig ändern. Vor Ihrem Besuch in der Praxis bitten wir Sie um das Einholen aktueller Informationen auf dieser Website.
Bei akuten Beschwerden bitten wir stets um vorherige Anmeldung:
Telefonisch 05521 710 47
oder
per Chat-Bot (oben)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Alle Patienten sollen erst nach Anmeldung
PÜNKTLICH ZUM TERMIN
erscheinen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte denken Sie an wetterangepasste Kleidung,
damit Sie ggf. auch außerhalb der Praxis warten können.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte geben Sie uns mindestens 24h beginnend am nächsten Werktag Zeit zur Bearbeitung!
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
immer wenn Sie in die Praxis kommen und um ein neues Rezept bitten, ist dies ein komplexer Vorgang.
Was wir Hausärzte alles bedenken müssen, wenn wir ein Rezept ausstellen, haben wir Ihnen hier aufgelistet:
- Hat der Patient seine Krankenkassenkarte vorgelegt?
- Gibt es Möglichkeiten, jetzt ohne Medikament zu behandeln?
- Ist es das richtige Medikament für diese Krankheit?
- Ist die gewünschte Wirkung eingetreten?
- Soll die Dosierung so beibehalten werden?
- Gab es Nebenwirkungen? Allergien?
- Soll das Mittel überhaupt weiter eingenommen werden?
- Stimmt es mit dem Medikamentenplan überein?
- Ist es plausibel, dass die Tabletten verbraucht sind?
- Besteht Suchtgefahr bei zu häufiger Einnahme?
- Verträgt sich das Medikament mit anderen, eventuell von spezialisierten Fachärzten verordneten Medikamenten?
- Sind Laborabnahmen während der Medikamenteneinnahme notwendig?
- Ist die Verordnung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und übersteigt nicht das Maß des Notwendigen? (siehe §2 und §31 des Fünften Sozialgesetzbuches)
- Gibt es die Substanz jetzt "frei verkäuflich"?
(siehe §34 Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches: keine Verordnung von rezeptfreien Medikamenten für Erwachsene.)
- Handelt es sich um eine "geringfügige Gesundheitsstörung"?
(siehe §34 Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches: keine Verordnung bei "geringfügigen Gesundheitsstörungen".)
- Oder ist es dennoch verordnungsfähig aufgrund der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschlusses?
- Berücksichtigung von Sonderregelungen im Rahmen des §84 Abs. 7a des Fünften Sozialgesetzbuches
(Belohnung oder Bestrafung von Ärzten, je nachdem, wie günstig sie verordnen).
- Berücksichtigung von Sonderregelungen im Rahmen von Vorsorgeprogrammen wie Diabetes
(§137f Abs. 7a des Fünften Sozialgesetzbuches).
- Berücksichtigung von Regressen (der Arzt muss selbst zahlen, was er zu viel verordnet)
(§84 des Fünften Sozialgesetzbuches).
- Vermeiden von Medikamenten sogenannter Me-too-Listen (Medikamente ohne nachgewiesenen zusätzlichen Nutzen).
- Berücksichtigung von Rabattverträgen nach §130 des Fünften Sozialgesetzbuches (die Pharmakonzerne bieten ihre Medikamente billiger an, wenn dafür alle Patienten einer bestimmten
Krankenkasse das Medikament dieses Konzerns in der Apotheke erhalten).
- Berücksichtigung der Regelung für Zuzahlungsbefreiungen (für besonders preiswerte Medikamente müssen auch nicht befreite Patienten nichts in der Apotheke zuzahlen) gemäß §§61,62 und 125
des Fünften Sozialgesetzbuches.
- Ist das Rezept formell richtig ausgestellt (sonst bekommt die Apotheke eine Retaxierung, also zahlt das Medikament selbst, statt der Krankenkasse, nur weil <<1-0-0>> statt
>>1-0-0<< auf dem Rezept steht )
Alles nicht ganz einfach. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir Ihren Rezeptwunsch nicht "mal eben" prüfen können. Geben Sie uns bitte Zeit, dies
verantwortungsvoll zu tun.
Bestellen Sie bitte daher Ihre Dauermedikamente mit ausreichendem Vorlauf!