Versichertenkarte nicht vergessen!

Neu: Unser WhatsApp Kanal

 

Aktuelle Informationen zu unserer Praxis erhalten Sie ab sofort auch über unseren WhatsApp Kanal.

 

https://whatsapp.com/channel/0029VaVnGdc6xCSR7fGYbq2x

 

Anmeldung über obenstehenden Link, oder einfach den nebenstehenden QR-Code einscannen.

 


Bei Infekt bitte Maske tragen!

 

 

Diese Seite kann sich ständig ändern. Vor Ihrem Besuch in der Praxis bitten wir Sie um das Einholen aktueller Informationen auf dieser Website.

 

Bei akuten Beschwerden bitten wir stets um vorherige Anmeldung:

Telefonisch 05521 710 47

oder

per Kontaktformular

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Alle Patienten sollen erst nach telefonischer Anmeldung

PÜNKTLICH ZUM TERMIN 

erscheinen.

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Bitte denken Sie an wetterangepasste Kleidung,

damit Sie ggf. auch außerhalb der Praxis warten können.

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Bitte beachten Sie unsere Abwesenheitszeiten

Corona-Impfung


Den neuen angepassten Corona-Impfstoff von BioNTech verimpfen wir nur noch nach vorheriger Vereinbarung, da immer mehrere Impflinge "gesammelt" werden müssen und nur Mehrfachgebinde von den Krankenkassen bezahlt werden.

 

Die Impfempfehlungen finden Sie für Corona  hier

 

Zusammengefasst: Ü60 und Vorerkrankt, Beschäftigte im Gesundheitswesen oder mit viel Publikumsverkehr sollten sich gegen beides jährlich im Herbst impfen lassen.

 


Zur Anrufsteuerungssystem nutzen wir eine spezielle Software:

 

Wir hatten regelmäßig über 300 Anrufe am Tag und waren dennoch "ständig besetzt".

 

Zu Recht waren Sie, aber auch wir, mit dieser Situation zunehmend unzufrieden.

 

Wir haben mit dem neuen System zusätzliche Kommunikation-Wege "freigeschaltet", z.B. können Terminanfrage seither mit "Bitte kommen Sie am Tag X um 10:30Uhr" sehr rasch per SMS beantwortet werden. Zudem hat sich innerhalb der Praxis ein ruhigeres Arbeiten eingestellt, von dem auch sie als Patient in der Praxis profitieren. Ihre Anfragen werden durch uns zu Geschäftszeiten konsequent abgearbeitet, ihre Anfragen werden in der Regel taggleich beantwortet bzw. erledigt.

 

Sie erleichtern uns eine schnelle Rückantwort, wenn Sie mit Mobiltelefon anrufen, und je Anliegen nur einmal anrufen. 

Schon nach kurzer Zeit konnten wir so eine deutlich bessere Bearbeitung Ihrer Anliegen erreichen.

 

Wer partout nicht mit dem System zurecht kommt, muss lediglich in der Leitung bleiben, und wird irgendwann durchgestellt. Sollte jemand auch damit überfordert sein, so erkennen wir das aber dennoch, und können dann gezielt zurückrufen sobald bei uns Zeit dafür ist. Ihre Rufnummernunterdrückung muss hierzu deaktiviert sein.

 

Bitte nehmen Sie die neue Technik an, auch wenn diese zunächst ungewohnt ist. Mehr als die eine oder andere Ziffer auf dem Telefon zu drücken und dann ihre Nachricht aufzusprechen ist nicht nötig.

 

Sollte widererwartend bis zum Folgetag keine Rückmeldung erfolgt sein, so fragen Sie dann erst bitte nach.


Bestellung: Rezepte & Überweisungen

Bitte geben Sie uns mindestens 24h beginnend am nächsten Werktag Zeit zur Bearbeitung!

 

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

 

immer wenn Sie in die Praxis kommen und um ein neues Rezept bitten, ist dies ein komplexer Vorgang.

Was wir Hausärzte alles bedenken müssen, wenn wir ein Rezept ausstellen, haben wir Ihnen hier aufgelistet:

  1. Hat der Patient seine Krankenkassenkarte vorgelegt?
  2. Gibt es Möglichkeiten, jetzt ohne Medikament zu behandeln?
  3. Ist es das richtige Medikament für diese Krankheit?
  4. Ist die gewünschte Wirkung eingetreten?
  5. Soll die Dosierung so beibehalten werden?
  6. Gab es Nebenwirkungen? Allergien?
  7. Soll das Mittel überhaupt weiter eingenommen werden?
  8. Stimmt es mit dem Medikamentenplan überein?
  9. Ist es plausibel, dass die Tabletten verbraucht sind?
  10. Besteht Suchtgefahr bei zu häufiger Einnahme?
  11. Verträgt sich das Medikament mit anderen, eventuell von spezialisierten Fachärzten verordneten Medikamenten?
  12. Sind Laborabnahmen während der Medikamenteneinnahme notwendig?
  13. Ist die Verordnung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und übersteigt nicht das Maß des Notwendigen? (siehe §2 und §31 des Fünften Sozialgesetzbuches)
  14. Gibt es die Substanz jetzt "frei verkäuflich"?
    (siehe §34 Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches: keine Verordnung von rezeptfreien Medikamenten für Erwachsene.)
  15. Handelt es sich um eine "geringfügige Gesundheitsstörung"?
    (siehe §34 Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches: keine Verordnung bei "geringfügigen Gesundheitsstörungen".)
  16. Oder ist es dennoch verordnungsfähig aufgrund der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschlusses?
  17. Berücksichtigung von Sonderregelungen im Rahmen des §84 Abs. 7a des Fünften Sozialgesetzbuches
    (Belohnung oder Bestrafung von Ärzten, je nachdem, wie günstig sie verordnen).
  18. Berücksichtigung von Sonderregelungen im Rahmen von Vorsorgeprogrammen wie Diabetes 
    (§137f Abs. 7a des Fünften Sozialgesetzbuches).
  19. Berücksichtigung von Regressen (der Arzt muss selbst zahlen, was er zu viel verordnet)
    (§84 des Fünften Sozialgesetzbuches).
  20. Vermeiden von Medikamenten sogenannter Me-too-Listen (Medikamente ohne nachgewiesenen zusätzlichen Nutzen).
  21. Berücksichtigung von Rabattverträgen nach §130 des Fünften Sozialgesetzbuches (die Pharmakonzerne bieten ihre Medikamente billiger an, wenn dafür alle Patienten einer bestimmten Krankenkasse das Medikament dieses Konzerns in der Apotheke erhalten).
  22. Berücksichtigung der Regelung für Zuzahlungsbefreiungen (für besonders preiswerte Medikamente müssen auch nicht befreite Patienten nichts in der Apotheke zuzahlen) gemäß §§61,62 und 125 des Fünften Sozialgesetzbuches. 
  23. Ist das Rezept formell richtig ausgestellt (sonst bekommt die Apotheke eine Retaxierung, also zahlt das Medikament selbst, statt der Krankenkasse, nur weil <<1-0-0>> statt >>1-0-0<< auf dem Rezept steht )

Alles nicht ganz einfach. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir Ihren Rezeptwunsch nicht "mal eben" prüfen können. Geben Sie uns bitte Zeit, dies verantwortungsvoll zu tun.

 

 

Bestellen Sie bitte daher Ihre Dauermedikamente mit ausreichendem Vorlauf!