Bei akuten Erkrankungen betreuen wir Kinder und Jugendliche ab dem zweiten Lebensjahr.
Oft können wir dadurch den zusätzlichen Weg zum Kinderarzt oder in die Notaufnahme ersparen.
Rufen Sie vorher kurz an damit wir Wartezeiten möglichst kurz halten können.
für Jugendliche von 12-14 Jahren
Diese beinhaltet
Anamnese (Befragung nach Vorerkrankungen)
körperliche Untersuchung
normalerweise keine Blutuntersuchung
Urinuntersuchung
Impfpasskontrolle und ggf. Nachholen/Auffrischen von Impfungen
Beratung, Beantworten von Fragen zur Gesundheit, Sexualität oder Berufswahl.
Zur J1 kannst Du allein, mit einem Elternteil oder einem Freund/einer Freundin kommen und wird von der gesetzlichen Krankenkasse voll übernommen. Wir benötigen lediglich die Versichertenkarte.
Idealerweise wird hierzu das gelbe Früherkennungsheft (U-Untersuchungen) sowie der Impfpass mitgebracht.
U-Untersuchungen für Kinder bieten wir aktuell nicht an, wenden Sie sich hierfür an die Kinderarztpraxis in Ihrer Nähe.
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Ausbildung beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der Untersuchung abzugeben) und ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann einfach bei der Gemeinde abgeholt werden.
Idealerweise wird uns zusätzlich das gelbe Früherkennungsheft (U-Untersuchungen) sowie der Impfpass mitgebracht.
Gerne beraten wir auch ob der gewählte Beruf aus gesundheitlicher Sicht der richtige ist.